Beitragsordnung des Landesverbands Baden-Württemberg

§1 Alle Mitglieder des Landesverbands Baden-Württemberg sind grundsätzlich beitragsbefreit.

§2 Die Beitragsordnung tritt nach Genehmigung durch den Landesparteitag am 26.11.2016 in Kraft. Die Höhe der Beiträge kann durch den Landesparteitag angepasst werden.