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Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich kostenlos.
Da wir laufende Kosten haben, nehmen wir jedoch gerne einmalige oder regelmäßige Spenden entgegen – auch kleine Beträge sind wertvoll.

Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung anerkennt.

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Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 22. August 2006 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der Partei erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes verarbeitet werden.


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