Pressemitteilung – Europawahl: Gerichtsklage wegen Benachteiligung auf dem Stimmzettel

Eilantrag bei Bundesverfassungsgericht zur Änderung des Stimmzettels für die Europawahl 2024 der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung

Karlsruhe – Berlin, 22.05.2024. Vor knapp zwei Wochen hat die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung durch Zufall davon erfahren, dass ihre Parteibezeichnung auf dem Europawahl-Stimmzettel deutlich kleiner gedruckt ist als die aller anderen Parteien. Angeblicher Grund für die Ungleichbehandlung ist, dass sie keine Kurzbezeichnung führt. Nach Meinung der Partei verstößt dies gegen die im Art. 21 des Grundgesetzes vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Parteien. Die sich zur Wahl stellende Partei kann so leichter übersehen werden und ist für Menschen mit Sehschwäche möglicherweise gar nicht erkennbar. Für eine unbekannte Partei wie diese ist das sehr ungünstig: Viele Leute werden gar nicht nach ihrem Namen auf dem Stimmzettel suchen, da sie nicht wissen, dass die Partei bei der Europawahl antritt oder dass sie überhaupt existiert. Eine Bitte der Partei vom 08.05.2024, die noch nicht ausgeteilten Stimmzettel entsprechend zu ändern, hat die Bundeswahlleiterin abgewiesen. Daher hat die Partei heute wegen der Eilbedürftigkeit einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Auf dem Stimmzettel für die Europawahl sind nur die Kurzbezeichnungen größer gedruckt. Eine solche Kurzbezeichnung ist jedoch laut Parteiengesetz optional, also nicht verpflichtend. Der Bundeswahlleiterin zufolge ist das Muster für den Stimmzettel in Anlage 22 der Europawahlordnung vorgeschrieben. Der zitierte Musterstimmzettel gemäß Anlage 22 zeigt aber gerade auf, dass die Schriftgrößen, ob als Kurzbezeichnung oder Parteivollname, gleich groß zu drucken sind. So werden im Muster alle aufgeführten Beispielsparteien immer gleich groß geschrieben. 

Dabei wäre es eine Leichtigkeit gewesen, die Gleichbehandlung sicherzustellen. Beispielsweise könnte man die Kurzbezeichnungen der anderen Parteien in der gleichen Größe wie den vollen Parteinamen schreiben, wie es bei der Bremischen Bürgerschaftswahl 2023 der Fall gewesen ist, an der die Partei auch teilgenommen hat. Alternativ könnte man der Partei auf dem Stimmzettel eine Kurzbezeichnung geben, zum Beispiel „Verjüngungsforschung“ (so wie bei der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Februar 2024) oder den vollen Parteinamen.

„Wir haben gar nicht daran gedacht, dass so eine Benachteiligung überhaupt möglich ist“, so der Parteivorsitzende Felix Werth. „Deshalb haben wir es erst durch Zufall bemerkt.“ Die Partei hat bereits mehrere Rückmeldungen erhalten, dass der Parteiname tatsächlich schwer auffindbar und für manche gar nicht lesbar ist. Für einige Leute entsteht womöglich sogar der Eindruck, dass es sich gar nicht um eine eigenständige Partei handelt, weil alle anderen Parteien durch die wesentlich größere Bezeichnung gekennzeichnet sind. Dabei hat die Partei extra einen selbsterklärenden Namen gewählt, um auch die Wähler anzusprechen, die die Partei noch nicht kennen. 

Die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit wäre vor allem für die Briefwahl wichtig gewesen. Auch wenn die Änderung der Stimmzettel für einen Großteil der Briefwähler wohl nicht mehr möglich ist, wäre sie trotzdem noch für die noch nicht verschickten Briefwahlunterlagen und Stimmzettel für den Wahltag entscheidend. Viele Wähler sind unschlüssig und entscheiden erst in der Wahlkabine, wem sie ihre Stimme geben. Zudem ist Wählern, die die Partei befürworten, eventuell nicht klar, dass sie nun auch an der Europawahl teilnimmt. In vielen Städten finden gerade Kommunalwahlen statt, sodass man ihre Wahlwerbung auch mit der von Parteien oder Vereinigungen verwechseln kann, die nur bei diesen Kommunalwahlen wählbar sind. 

Nach der Wahl gegen den Verstoß vorzugehen, macht für die Partei keinen Sinn. Im Wahlprüfungsverfahren vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Und selbst wenn das Gericht dann die Ungleichbehandlung feststellen und eine Änderung des Wahlzettels anordnen würde, würde die Europawahl deswegen nicht wiederholt werden. 

Die Angelegenheit ist auch deshalb so relevant, weil die aktuelle Europawahl wahrscheinlich die letzte ohne Prozenthürde ist. Bei der Europawahl 2019 hat die Partei bereits 0,2 Prozent der Stimmen erreicht. Da sie diesmal sehr viel bekannter ist, rechnet sie sich realistische Chancen auf einen Einzug ins Europaparlament aus. Dennoch wird es für die Partei wahrscheinlich knapp. Die dargelegte Benachteiligung auf dem Wahlzettel könnte sie den Einzug kosten. 

Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung ist jedoch die einzige Partei, die die Beschleunigung der Entwicklung von Verjüngungsmedizin priorisiert und dadurch über 100.000 Menschen pro Tag das Leben retten will, die aktuell an Alterskrankheiten sterben. Angesichts der Wichtigkeit des Themas sollte der Aufwand für den Neudruck der Stimmzettel aus Sicht der Partei umso weniger ein Argument sein. 

Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
Email: kontakt@verjuengungsforschung.de
Tel.: 015256074024